Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
 
seit 1990 im Einkommensteuerrecht (§ 9 a EStG) verankerter pauschaler Abzug (2 000 DM, seit 1. 1. 2001 1044 ) für Werbungskosten bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Er ersetzt den ehemaligen Werbungskosten-Pauschbetrag, den Arbeitnehmer- und den Weihnachts-Freibetrag.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag — von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) abzuziehender ⇡ Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, soweit nicht höhere ⇡ Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9a EStG). Der A. P. darf maximal bis zur Höhe der um den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitnehmer-Freibetrag — Arbeitnehmer Freibetrag,   der bis 1989 zur Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit pro Kalenderjahr abgezogene Freibetrag von 480 DM; wurde 1990 durch den Arbeitnehmer Pauschbetrag ersetzt …   Universal-Lexikon

  • Pauschbetrag — Ein Pauschbetrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitnehmer-Freibetrag — jetzt: ⇡ Arbeitnehmer Pauschbetrag …   Lexikon der Economics

  • Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Verpflegungsmehraufwand umfasst die zusätzlichen Kosten, auch „Spesen“ oder „Auslöse“ genannt, die eine Person deswegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Direktzusage — unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage, Versorgungsversprechen; am weitesten verbreiteter Durchführungsweg der ⇡ betrieblichen Altersversorgung; bei einer Direktzusage ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, die… …   Lexikon der Economics

  • Pauschbeträge — I. P. für Werbungskosten:Einkommensteuerlich bei der Ermittlung der Einkünfte (⇡ Einkünfteermittlung) abziehbare ⇡ Werbungskosten, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden. Höhe: (1) Von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit:… …   Lexikon der Economics

  • Rückzahlung — Rückerstattung einer früher erfolgten Zahlung. I. R. von Arbeitslohn:R. von bereits versteuerten ⇡ Arbeitsentgelten; Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung: (1) Abzug als ⇡ Werbungskosten des Jahres, in dem die R. erfolgt, und zwar ohne… …   Lexikon der Economics

  • Einkünfte — Begriff des Einkommensteuerrechts. E. sind der Gewinn (§§ 4–7k EStG) oder der Überschuss der Einnahmen über die ⇡ Werbungskosten (§§ 8–9a EStG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten erzielt (§ 2 II EStG). Danach sind zu… …   Lexikon der Economics

  • Werbungskosten-Pauschbeträge — ⇡ Pauschbeträge für ⇡ Werbungskosten, die für bestimmte Berufsgruppen neben dem gegebenenfalls anzuwendenden ⇡ Arbeitnehmer Pauschbetrag zur Vereinfachung bei der Errechnung der Lohn bzw. Einkommensteuer angesetzt werden konnten, sofern keine… …   Lexikon der Economics

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